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Schulordnung (PDF)
Schulordnung

Diese Schulordnung hilft uns, das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft zu regeln. Sie soll eine sinnvolle Lernatmosphäre und partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglichen. Dabei fallen den Schülerinnen, den Schülern, den Lehrerinnen, den Lehrern, den Eltern und allen anderen am Schulleben Beteiligten unterschiedliche Aufgaben zu.

Wir begegnen uns respektvoll, nehmen Rücksicht und helfen einander.

Unterrichtsbesuch

Alle kommen pünklich zum Unterricht. Wenn die Lehrerin/der Lehrer nicht da ist, meldet dies ein Schüler (Klassensprecher) im Sekretariat. Die anderen verhalten sich ruhig und bleiben im Klassenzimmer.

Eltern müssen das Fehlen eines Schülers/einer Schülerin am 1. Tag vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder mündlich mitteilen. (Bitte im Sekretariat, Telefon 61810) Am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung oder ein Attest vorliegen. Arztbesuche dürfen nun in ganz dringenden Fällen während der Unterrichtszeit erfolgen. Beurlaubungen sind im Voraus zu beantragen, Ferienverlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Sauberkeit

Schule und Unterrichtsräume sollten so aussehen, dass wir uns alle wohl fühlen. Darauf achten wir gemeinsam. Nach Unterrichtsende verlassen alle Schüler und Lehrer die Klassenzimmer in sauberem Zustand. Alle Klassen sammeln im wöchentlichem Wechsel den Müll im Schulhof auf. Im Unterricht ist Kaugummikauen verboten. Die Entsorgung erfolgt selbstverständlich vor Unterrichtsbeginn in den Restmüll.

Sicherheit

Die Turnhalle, das Schwimmbad und alle anderen Fachräume dürfen Schüler und Schülerinnen nur zusammen mit der Lehrerin/dem Lehrer betreten.

Andere und/oder sich selbst in Gefahr zu bringen, Mitschülerinnen und Mitschüler zu belästigen oder zu verletzen, wird nicht akzeptiert. Diese Regelung gilt sowohl während der Unterrichtzeit als auch auf dem Schulweg. Konflikte tragen wir nicht mit körperlicher oder verbaler Gewalt aus.
Messer, Waffen, Feuerwerkskörper, etc. gehören nicht in unsere Schule.

Während der Schulzeit sind sind die Lehrer für die Sicherheit verantwortlich. Deshalb dürfen die Schülerinnen und Schüler den Schulhof nur mit Erlaubnis, zu unterrichtlichen Zwecken, verlassen.

Schulunfälle und Schulwegunfälle müssen der Lehrerin/dem Lehrer spätestens am nächsten Schultag gemeldet werden.

In der großen Pause müssen alle Schüler und Schülerinnen in den Schulhof gehen.

Wir erwarten, dass Schüler, die mit dem Roller oder Kickboard zur Schule kommen, einen Helm tragen.

Nach der bestandenen Fahrradprüfung dürfen die Schüler mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Auch dann ist das Tragen eines Helmes selbstverständlich.

Auf dem gesammten Schulgelände besteht Fahrverbot für alle Fahrzeuge!

Das Werfen von Schneebällen ist verboten.

Eigentum

Alle Einrichtungen der Schule und die ausgeliehenen Bücher sind Eigentum der Stadt Reutlingen. Wer etwas beschädigt, muss dafür Ersatz leisten. Mit unseren eigenen und fremden Sachen gehen wir sorgsam um. Für mitgebrachte Wertsachen und Geld übernehmen die Schüler und Schülerinnen die Verantwortung selbst.

Elektronische Geräte

Der Umgang mit elektronischen Musik- und Spielgeräten führt immer wieder zu Konflikten. Daher bleiben sie während der Unterrichtszeit un in den Pausen in den Schultaschen. In der Schule benötigen Schüler keine Handys. Auf dem Schulgelände dürfen sie nicht benutzt werden und bleiben grundsätzlich ausgeschaltet.
Unerlaubtes Fotografieren und Filmen verletzen die Persönlichkeitsrechte und werden zur Anzeige gebracht.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die für den täglichen Unterricht bestimmten Lern- und Arbeitsmittel vollständig und in gebrauchsfähigem Zustand mitzubringen. Hausaufgaben sind eine wichtige Ergänzung des Unterrichts und ihre Erledigung ist selbstverständlich.

Für unsere Schule gilt, wie für alle anderen öffentlichen Gebäude, Rauchverbot.

Diese Schulordnung gilt auch für das die Schule umgebende Gelände.